Bedingungen und Konditionen

1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN ("BEDINGUNGEN")
1. DEFINITIONEN
1.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in den USA ist.
Niederlande.
Arbeitsergebnisse: alle Dokumente, Produkte und Materialien, die von der
Lieferant oder seine Vertreter, Auftragnehmer und Mitarbeiter für Blue Heart Energy als
Teil der oder in Bezug auf die Dienste in jeglicher Form oder Medien.
Veräußertes Unternehmen: jedes Unternehmen der Blue Heart Energy Group, das seine Tätigkeit aufgibt.
Teil der Blue Heart Energy Group zu veräußern ("Veräußerung").
Waren: die in der Bestellung aufgeführten Waren (falls vorhanden).
Rechte an geistigem Eigentum (IPR): Patente, Urheberrechte und verwandte Rechte, Handel
Marken, Geschäftsbezeichnungen und Domänennamen, Rechte an Aufmachungen, Geschäftswert und
das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung zu klagen, Rechte an Mustern und Modellen, Datenbankrechte, Rechte an
Nutzung und Schutz der Vertraulichkeit von vertraulichen Informationen (einschließlich
Know-how oder Geschäftsgeheimnisse), sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, an
in jedem Fall, unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind, und einschließlich aller Anträge
und das Recht, die Verlängerung dieser Rechte zu beantragen, sowie alle ähnlichen Rechte, die
in keinem Land bestehen oder bestehen werden.
Blue Heart Energy: bezeichnet das Unternehmen Blue Heart Energy, das in der
Bestellung.
Blue Heart Energy Group: alle Unternehmen, an denen Blue Heart Energy B.V. direkt beteiligt ist.
oder indirekt mehr als 50% des Aktienkapitals hält oder wirtschaftlich berechtigt ist
oder mehr als 50% der Stimmrechte besitzt.
Blue Heart Energy Materials: Materialien, Ausrüstung und Werkzeuge, Zeichnungen,
Spezifikationen, Inhalte, Software und Daten, die von oder im Namen von Blue
Herzensenergie für den Lieferanten.
Bestellung: Die Bestellung von Blue Heart Energy für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen
die durch diese Bedingungen geregelt werden und diese einbeziehen.
Dienstleistungen: die Dienstleistungen (falls zutreffend), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Deliverables,
wie im Erlass dargelegt.
Lieferant: die Person oder Firma, von der Blue Heart Energy den Strom bezieht.
Waren und/oder Dienstleistungen, wie in der Bestellung angegeben.
Lieferantenschutzrechte: Materialien von Lieferanten, die nicht für Blue Heart entwickelt wurden
Energie als Teil der Dienstleistungen.
2. VERTRAGSGRUNDLAGE
2.1 Die Bestellung stellt ein Angebot von Blue Heart Energy dar. Jedes Verhalten des
Lieferanten, die mit der Annahme der Bestellung übereinstimmen, gelten als Annahme.
durch den Lieferanten der vorliegenden Bedingungen.
2.2 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Klausel 2.3 unten gelten diese Bedingungen unter Ausschluss von
von allen anderen Bedingungen, einschließlich derjenigen, dass der Lieferant
im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Waren auferlegen oder einbeziehen will und/oder
Dienstleistungen und/oder Ergebnisse.
2.3 Soweit Blue Heart Energy und der Lieferant ausdrücklich vereinbart haben
und einen Vertrag über die Bereitstellung der Waren, Lieferungen und Leistungen abgeschlossen
und/oder Dienstleistungen, die im Auftrag festgelegt sind, hat diese Vereinbarung Vorrang vor
diese Begriffe.
2.4 Der Auftrag und die Bereitstellung von Waren, Liefergegenständen und/oder Dienstleistungen sind für
zum Nutzen von Blue Heart Energy und der Blue Heart Energy Group.
3. LIEFERUNG VON WAREN
3.1 Blue Heart Energy kann die Waren ablehnen, wenn Blue Heart Energy der Ansicht ist
(nach vernünftigem Ermessen), dass die Waren nicht konform sind oder wahrscheinlich nicht konform sein werden
mit den Garantien des Lieferanten in Klausel 6.1(h) übereinstimmen oder übereinstimmen, und alle
Beanstandete Waren sind auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden.
3.2 Das Eigentum und die Gefahr an den Waren gehen auf Blue Heart Energy über, sobald die
Lieferung, es sei denn, die Zahlung für die Waren ist bereits erfolgt, in welchem Fall
Das Eigentum (aber nicht das Risiko) geht mit der Zahlung über.
3.3 Der Lieferant stimmt zu, dass Blue Heart Energy die Waren an Dritte verkaufen darf.
4. OUTSOURCING
4.1 Zusätzlich zu allen anderen in der Bestellung enthaltenen Bestimmungen verpflichtet sich Blue Heart Energy
kann Drittanbietern die Nutzung der Waren, Lieferungen und Leistungen gestatten
und/oder Dienste für die Zwecke eines solchen Drittdienstleisters
Erbringung von Dienstleistungen für die Blue Heart Energy Group. Blaues Herz Energie
erkennt an und stimmt zu, dass eine solche Nutzung nur im Namen von Blue Heart erfolgen darf
Energy und/oder der Blue Heart Energy Group.
5. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
5.1 Der Lieferant erbringt die Dienstleistungen für Blue Heart Energy in Übereinstimmung mit
mit den Bedingungen der Bestellung. Der Lieferant ist verpflichtet, ohne zusätzliche Kosten andere
als in der Verordnung ausdrücklich vorgesehen:
(a) alle in der Vereinbarung festgelegten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten
Bestellung, die im Angebot des Lieferanten enthalten ist oder die dem
Lieferant: Blue Heart Energy;
(b) mit Blue Heart Energy in allen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten, die die
Dienstleistungen, und befolgen Sie alle Anweisungen von Blue Heart Energy;
(c) alle Ausrüstungen, Werkzeuge, Materialien und sonstigen Gegenstände bereitzustellen, die
die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind; und
(d) alle Blue-Heart-Energy-Materialien auf eigenes Risiko zu verwahren,
die Blue Heart Energy Materials in gutem Zustand zu halten, bis
an Blue Heart Energy zurückgeben und die Blue Heart Energy nicht entsorgen oder verwenden.
Herz-Energie-Materialien, die nicht mit dem Blauen Herzen übereinstimmen
schriftliche Anweisungen oder Genehmigungen der Energie.
6. GARANTIEN
6.1 Der Lieferant garantiert und sichert Blue Heart Energy zu, dass:
(a) er die Dienstleistungen erbringt und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt
Auftrag mit größter Sorgfalt, Geschicklichkeit und Gewissenhaftigkeit in Übereinstimmung mit
gute Praxis in der Branche, dem Beruf oder dem Handel des Lieferanten;
(b) sie setzt Personal ein, das über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um
die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und in ausreichender Zahl zu gewährleisten
dass die Verpflichtungen des Lieferanten in Übereinstimmung mit dem Vertrag erfüllt werden
Bestellung;
(c) es wird alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einholen und jederzeit aufrechterhalten
Zustimmungen und halten alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein;
(d) es alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie die Baustellenordnung einhält
und alle anderen Umwelt- oder Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen
die in den Räumlichkeiten von Blue Heart Energy oder beim Zugang zu einem
Blue Heart Energy Systeme oder Daten;
(e) Keine Waren, Dienstleistungen oder Liefergegenstände, die im Rahmen des Auftrags geliefert werden, werden
die Rechte (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) eines Dritten zu verletzen
Dritte oder geltende Gesetze zu verletzen, oder Blue Heart Energy oder die
Blue Heart Energy Group gegen solche Rechte oder geltende Gesetze zu verstoßen;
(f) Die zu liefernden Produkte erfüllen alle Anforderungen, die im gegenseitigen
vereinbart oder in der veröffentlichten Dokumentation des Lieferanten angegeben sind, und
die vom Lieferanten gemachten Zusicherungen;
(g) Die Waren, Liefergegenstände und Dienstleistungen sind frei von Mängeln in
Ausführung, Installation und Design;
(h) die Waren mit ihrer Beschreibung übereinstimmen, von zufriedenstellender Qualität sind
Qualität, sind frei von Mängeln und werden dies für einen Zeitraum von
Zeit, die mit den üblichen Herstellergarantien übereinstimmt, da
Industrie; und
(i) Der Lieferant muss (i) alle geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten
Normen, die für die Waren gelten, (ii) sicherzustellen, dass die Waren
auf der Grundlage eines angemessenen Prüfprogramms oder durch akkreditierte
Sicherheitsprüflabors von Dritten, wie sie von allen Ländern verlangt werden können
anwendbarem Recht, (iii) überprüft haben und bestätigen werden, soweit sie
gelten, dass die Waren alle erforderlichen Vorschriften und
Normen und (iv) alle Aufzeichnungen über Sicherheitsprüfungen für die
Waren und stellen diese Aufzeichnungen Blue Heart Energy zur Verfügung
Überprüfung nach angemessener Vorankündigung. Der Lieferant bestätigt ferner, dass alle
angemessene Warnhinweise zu potenziell gefährlichen oder
gefährliche Informationen oder Verwendungen in oder auf den Waren enthalten sind
gemäß allen anwendbaren Vorschriften und Normen.
6.2 Diese Garantien gelten unabhängig davon, ob der Lieferant ein Wiederverkäufer oder ein Hersteller ist,
und für den Fall, dass der Lieferant ein Wiederverkäufer ist, wird der Lieferant die
alle für die Waren geltenden Herstellergarantien, zusätzlich zu
und ohne Einschränkung dieser Garantien.
7. HEILMITTEL VON BLUE HEART ENERGY
7.1 Wenn der Lieferant die Waren, die Liefergegenstände nicht liefert und/oder die
Dienstleistungen bis zu dem betreffenden Datum, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die sie
haben, kann Blue Heart Energy, sofern Blue Heart Energy im Voraus gezahlt hat
für Dienstleistungen, Liefergegenstände oder Waren, die nicht vom Kunden bereitgestellt wurden
Lieferanten diese Beträge vom Lieferanten erstatten lassen.
8. DIE VERPFLICHTUNGEN VON BLUE HEART ENERGY
8.1 Blue Heart Energy verpflichtet sich:
(a) dem Lieferanten zu angemessenen Zeiten Zugang zu gewähren zu
Blue Heart Energy zum Zweck der Bereitstellung der
Dienstleistungen während der Geschäftszeiten (oder der für die
die Erbringung der Dienstleistungen und wie im Auftrag dargelegt, wenn
anders) und unter dem Vorbehalt, dass der Lieferant keine Störung der
Geschäft von Blue Heart Energy und vorbehaltlich der Einhaltung der Blue
Herz-Energie-Politik; und
(b) die vom Lieferanten in angemessener Weise angeforderten Informationen bereitzustellen
für die Erbringung der Dienstleistungen und Blue Heart Energy hält
die für die Erbringung der Dienstleistungen angemessenerweise erforderlich sind.
9. KOSTEN UND ZAHLUNG
9.1 Alle von Blue Heart Energy zu zahlenden Gebühren sind in der Bestellung festgelegt.
("Entgelte"). Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, betragen die Gebühren
einschließlich aller Kosten und Aufwendungen des Lieferanten für die Bereitstellung der Waren,
Lieferungen und Leistungen (einschließlich der Kosten für Verpackung, Versicherung und
die Beförderung sowie alle Reise- und Aufenthaltskosten oder sonstigen Kosten, mit Ausnahme der Kosten für
solche Kosten, die ausdrücklich im Voraus mit Blue Heart Energy vereinbart wurden
und in Übereinstimmung mit den Richtlinien von Blue Heart Energy). Wo Dienstleistungen
auf Zeit- und Materialbasis erbracht werden, muss der Lieferant auf Anfrage Folgendes zur Verfügung stellen
Stundennachweise und Aufschlüsselung der aufgewendeten Zeit. Es werden keine zusätzlichen Kosten
wirksam, sofern sie nicht schriftlich vereinbart und von Blue Heart Energy unterzeichnet wurde.
9.2 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist der Lieferant verpflichtet
die Rechnungen monatlich im Nachhinein zur Zahlung vorzulegen und Blue Heart Energy wird
unbestrittene Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen
eingereichte Rechnung. Die Rechnungen müssen auf das jeweilige Blaue Herz
Bestellnummer für Energie und erfüllen ansonsten alle angemessenen
Beratung durch Blue Heart Energy.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung angegeben, sind alle von Blue Heart zu zahlenden Beträge
Die Energie im Rahmen des Erlasses versteht sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), Waren und
Dienstleistungssteuer (GST) oder einer ähnlichen Steuer, einschließlich Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuer oder
Verbrauchssteuern, die von einem Unternehmen auferlegt, gefordert, erhoben oder veranlagt werden oder an das Unternehmen zu zahlen sind,
jede Regierungsbehörde von Zeit zu Zeit nach geltendem Recht, aber
ohne die damit verbundenen Strafen, Bußgelder oder Zinsen ("Indirekte Steuern").
9.4 Wenn eine indirekte Steuer auf eine Lieferung, eine Übertragung oder einen Verkauf zu zahlen ist, der von der
Lieferanten im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Auftrag, wird Blue Heart Energy auf
eine gültige Steuerrechnung des Lieferanten zu erhalten, zahlen Sie an den Lieferanten eine
zusätzlicher Betrag in Höhe der vom Lieferanten zu zahlenden indirekten Steuern in
für die Lieferung zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Zahlung für die Lieferung von
die betreffenden Waren oder Dienstleistungen. Diese Klausel gilt nicht, soweit
Die Gegenleistung für die Lieferung wird in der Bestellung wie folgt ausgedrückt
Indirekte Steuern.
9.5 Blue Heart Energy ist jederzeit berechtigt, eine Verbindlichkeit des Lieferanten gegenüber Blue Heart Energy aufzurechnen.
Heart Energy gegen jegliche Haftung von Blue Heart Energy gegenüber dem Lieferanten,
unabhängig davon, ob sich eine der beiden Haftungen aus dem Erlass ergibt oder nicht.
9.6 Wenn eine Partei eine fällige Zahlung an die andere Partei gemäß dem Auftrag nicht leistet
bis zum Fälligkeitstag der Zahlung, so hat die säumige Partei Zinsen zu zahlen auf
den überfälligen Betrag zum Satz von 0,5% pro Monat von Zeit zu Zeit.
Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitstag bis zu dem Tag fällig, an dem
der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags, unabhängig davon, ob diese vor oder nach
Urteil. Die säumige Partei zahlt die Zinsen zusammen mit den
überfälligen Betrag. Diese Klausel gilt nicht für Zahlungen, die der säumige
Streitigkeiten zwischen den Parteien in gutem Glauben.
2
10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
10.1 Vorbehaltlich der Klausel 10.2 überträgt der Lieferant Blue Heart Energy mit voller
Eigentumsgarantie und frei von allen Rechten Dritter, alle Rechte an geistigem Eigentum
Rechte an den Liefergegenständen und erwirkt den Verzicht auf alle moralischen Rechte an den
Leistungen, die eine Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt erbringen kann
berechtigt.
10.2 Der Lieferant darf Blue Heart Energy kein geistiges Eigentum übertragen.
Rechte an einer Lieferanten-IPR. Der Lieferant gewährt Blue Heart Energy und demBlue
Heart Energy Group (einschließlich ihrer Vertreter, Unterauftragnehmer und
Outsourcer) ein nicht ausschließliches, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites,
übertragbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Schutzrechte des Lieferanten.
10.3 Für den Fall, dass Blue Heart Energy die Dienstleistungen und Liefergegenstände beschafft
zur Verwendung als Teil eines Produkts oder einer Dienstleistung, die Blue Heart Energy verkauft oder
seinen Kunden oder Endnutzern im Rahmen seiner Tätigkeit anderweitig zur Verfügung stellt
Geschäfte, und sofern in der Verfügung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die
Der Lieferant gewährt Blue Heart Energy und der Blue Heart Energy-Gruppe ein
nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, übertragbare, lizenzgebührenfreie
eine Lizenz für alle geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten, die mit den Liefergegenständen kombiniert sind, zu
veröffentlichen, vervielfältigen, verändern, anpassen, dekompilieren, übersetzen, anpassen, registrieren
alle Rechte am Namen von Blue Heart Energy, Verkauf, Unterlizenzen, in allen Sprachen und
in allen Formaten und Medien, die derzeit bekannt sind oder in Zukunft geschaffen werden, kombinieren oder
mit anderen Materialien von Blue Heart Energy oder Dritten zu verwenden und ansonsten
und die Rechte am geistigen Eigentum des Lieferanten weltweit zu nutzen.
10.4 Der Lieferant hat auf Verlangen von Blue Heart Energy unverzüglich Folgendes zu tun (oder zu veranlassen)
alle weiteren Handlungen und Dinge und die Ausführung aller dieser
andere Dokumente, die Blue Heart Energy von Zeit zu Zeit für folgende Zwecke benötigt
den Zweck, Blue Heart Energy den vollen Nutzen des Ordens zu sichern,
einschließlich aller Rechte, Titel und Anteile an den Rechten des geistigen Eigentums
die Blue Heart Energy in Übereinstimmung mit dieser Klausel 10.1 gewährt werden.
10.5 Alle Blue-Heart-Energy-Materialien sind das ausschließliche Eigentum von Blue Heart.
Energie. Die vorliegenden Bedingungen sind nicht so auszulegen, dass sie dem
Der Lieferant erhält keine Lizenz, kein Recht, keinen Titel, kein Eigentum und keinen anderen Anteil an einem
Rechte an geistigem Eigentum im Besitz von Blue Heart Energy.
11. VERJÄHRUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
11.1 Nichts in der Bestellung schränkt die Haftung einer Partei ein oder schließt sie aus für: (a)
Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit dieser Partei verursacht wurden; (b) Betrug oder
arglistige Täuschung; oder c) jede andere Haftung, die nicht
gesetzlich ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.
11.2 Mit Ausnahme der Freistellungen in Klausel 11.5 und vorbehaltlich der Klauseln 11.1 und
11.6 und dem Rest dieser Klausel 11.2 ist keine der Parteien haftbar für
der anderen Partei oder einem Dritten gegenüber, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich
Fahrlässigkeit), nach einem Gesetz oder anderweitig, für oder in Bezug auf indirekte
oder Folgeschäden, wie auch immer sie entstehen. Nichts in dieser Klausel 11.2 soll
Blue Heart Energy daran hindern, sich zu erholen: i) verschwendete Managementzeit
und Ausgaben sowie die Kosten der Wiederbeschaffung; (ii) seine Kosten und Verluste bei
im Zusammenhang mit einem Datenverlust oder einer Datenbeschädigung; (iii) alle Beträge im Zusammenhang mit Sanktionen
und Geldbußen, die von einer Aufsichtsbehörde verhängt werden, sowie alle damit verbundenen Untersuchungen oder
erforderliche Abhilfemaßnahmen; (iv) alle Ansprüche, Schäden, Verluste, Ausgaben und
Kosten (einschließlich Gerichtskosten), die Blue zugesprochen wurden oder die Blue entstanden sind oder von Blue gezahlt wurden
Heart Energy als Ergebnis oder in Verbindung mit einer Angelegenheit, für die eine Entschädigung gemäß
Klausel 11.5.
11.3 Vorbehaltlich der Ziffern 11.1 und 11.2 und im größtmöglichen Umfang, den die
Gesetz, die Gesamthaftung von Blue Heart Energy und der Blue Heart
EnergyGroup, ob vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit), untertrieben
oder anderweitig im Rahmen oder in Verbindung mit dem Auftrag oder dem Erhalt der
Waren oder Dienstleistungen ist auf einen Betrag in Höhe der gezahlten Gebühren beschränkt oder
die von Blue Heart Energy im Rahmen des Auftrags zu zahlen sind.
11.4 Abgesehen von den Freistellungen in Klausel 11.5 und Verstößen gegen Klauseln 13
(Vertraulichkeit) und/oder 14 (Blue Heart Energy Policies) (für die die
Die Haftung des Lieferanten bleibt unbeschränkt) und vorbehaltlich der Ziffern 11.1, 11.2,
11.6 und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang die Haftung des Lieferanten
pro Anspruch, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aufgrund von Gesetzen oder
anderweitig im Rahmen oder in Verbindung mit dem Auftrag oder der Lieferung von Waren
oder Dienstleistungen ist auf einen Betrag in Höhe von 200% der gezahlten Gebühren oder
die von Blue Heart Energy im Rahmen des Auftrags zu zahlen sind.
11.5 Die Lieferanten halten Blue Heart Energy und die Blue Heart Energy Group
für alle Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verluste entschädigt werden
die Blue Heart Energy oder der Blue Heart Energy Group durch folgende Umstände entstanden sind
oder in Verbindung mit:
(a) jede Forderung, die gegen Blue Heart Energy oder die Blue
Heart Energy Group wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung von
die Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten, die sich aus oder im Zusammenhang mit
im Zusammenhang mit der Herstellung, Lieferung oder Verwendung des
Waren oder den Erhalt, die Nutzung oder die Bereitstellung der Dienstleistungen und
Ergebnisse;
(b) jede Forderung, die gegen Blue Heart Energy oder die Blue
Heart Energy Group durch einen Dritten für Schäden an
Eigentum, das aus oder im Zusammenhang mit Mängeln an
die Waren oder Dienstleistungen, soweit die Mängel an den
Waren oder Dienstleistungen sind zurückzuführen auf Handlungen oder Unterlassungen von
der Lieferant, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer;
(c) ein Verstoß des Lieferanten gegen geltendes Recht; und
(d) jede Forderung, die gegen Blue Heart Energy oder die Blue
Heart Energy Group durch einen Dritten, die sich aus oder in
im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen an
soweit ein solcher Anspruch aus der fahrlässigen
die Ausführung des Auftrags durch den Lieferanten und seine Mitarbeiter,
Agenten oder Unterauftragnehmern.
11.6 Diese Klausel 11 gilt auch nach Beendigung des Auftrags.
12. VERSICHERUNG
12.1 Der Lieferant verpflichtet sich, auf eigene Kosten und zu jeder Zeit für die Bereitstellung und Wartung von
während der Laufzeit des Auftrags den nachstehend aufgeführten Versicherungsschutz.
Der Lieferant ist verpflichtet, eine solche Versicherung bei einem angesehenen und
solvente Versicherungsgesellschaft, die zur Deckung aller Verbindlichkeiten ausreicht, zu denen sie
in Bezug auf den Auftrag unterliegen können (einschließlich solcher, die sich aus oder in
Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer oder anderer Personen, die im Auftrag
Lieferanten) und legt auf Verlangen von Blue Heart Energy Folgendes vor
einen Versicherungsnachweis, der ausreichende Informationen enthält, damit Blue
Heart Energy zur Feststellung der Übereinstimmung. Alle Versicherungspolicen mit Schadensersatzanspruch
bleibt für mindestens zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit bestehen
der Bestellung. Der Lieferant ist verpflichtet, die folgenden Richtlinien und Mengen einzuhalten
Abdeckung:
(a) Haftung des Arbeitgebers 1.000.000 Euro (eine Million Euro);
(b) Betriebs- und Produkthaftung 1.000.000 Euro (eine Million)
Euro) für jede Deckungsart pro Ereignis. Diese Versicherung
enthält eine Bestimmung über die Entschädigung anderer zugunsten von
Blue Heart Energy; und
(c) (falls zutreffend) Berufshaftpflicht - 1.000.000 Euro
(eine Million Euro) pro Schadensfall.
13. VERTRAULICHKEIT
13.1 Die empfangende Partei behandelt alle technischen oder kommerziellen
Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren, Strategien, Methoden,
Know-how, Entwicklungen, Entwürfe, Geschäftsgeheimnisse, Technologie, Software;
die Ergebnisse der Dienstleistungen, die Daten, die Verfahren von Blue Heart Energy
oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und gegenüber der Kommission offengelegt wurden
durch oder im Namen der offenlegenden Partei, ihrer Angestellten, Vertreter oder
Unterauftragnehmern und sonstigen vertraulichen Informationen über den
die Geschäftstätigkeit der offenlegenden Partei, ihre Produkte und Dienstleistungen, die die empfangende
Partei erhalten kann. Die empfangende Partei darf solche vertraulichen Informationen nur weitergeben
Informationen an die Mitarbeiter des Unternehmens (oder der Blue Heart Energy Group) weitergeben,
Beauftragte und Unterauftragnehmer, die diese Informationen benötigen, um
die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Auftrag oder die Inanspruchnahme von
die Dienstleistungen und veranlassen diese Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer
den in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen nachzukommen, als ob sie eine Partei wären
zum Orden.
13.2 Die Bestimmungen in Abschnitt 13.1 gelten nicht für Informationen, die:
(a) Teil des öffentlichen Bereichs ist oder wird, ohne dass eine Handlung oder
die Unterlassung der empfangenden Partei;
(b) sich im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befand, bevor
erste Offenlegung durch die offenlegende Partei;
(c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig offengelegt wird
ohne jegliche Einschränkung der Offenlegung;
(d) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wird, ohne
Bezugnahme auf vertrauliche Informationen
die der offenlegenden Partei gehören; oder
(e) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ordnungsgemäß offengelegt wird,
die Anordnung eines zuständigen Gerichts oder eines
zuständige reglementierte Stelle (vorausgesetzt, dass angemessene
eine solche Offenlegung vorher angekündigt wurde, wenn
gesetzlich zulässig).
13.3 Diese Klausel 13 gilt auch nach Beendigung des Auftrags.
14. ENERGIEPOLITIK DES BLAUEN HERZENS
14.1 Der Lieferant und die Waren, Dienstleistungen und Liefergegenstände müssen den Anforderungen entsprechen:
Blue-Heart-Energy-Politik, -Standards oder -Leitlinien, die Blue Heart Energy
die dem Lieferanten zur Kenntnis gebracht werden können und die geändert und ergänzt werden können
die dem Lieferanten von Zeit zu Zeit zur Verfügung stehen.
14.2 Der Lieferant garantiert, dass sein Geschäft und das seiner Unterlieferanten und
Lieferanten, ist frei von Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit und
Menschenhandel im Sinne des Modern Slavery Act 2015.
14.3 Blue Heart Energy (oder die von ihr benannten Prüfer) sind berechtigt, die
Der Lieferant wird während der Laufzeit des Auftrags auf die Einhaltung der vorliegenden Bedingungen überprüft. Blau
Heart Energy darf dies nur tun, wenn sie zuvor eine angemessene
und wird sich bemühen, die Unterbrechung für den Lieferanten zu begrenzen. Der Lieferant
alle angemessene Unterstützung leisten, die Blue Heart Energy (oder deren
benannte Prüfer) für die Durchführung einer solchen Prüfung benötigen.
15. KÜNDIGUNG
15.1 Jede Partei kann den Auftrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen
wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die Bedingungen des Auftrags begeht und
(falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen behebt
nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung, dies zu tun.
15.2 Blue Heart Energy kann den Auftrag ohne weitere Haftung kündigen
(außer zur Zahlung unbestrittener Beträge, die für gelieferte Waren oder Dienstleistungen fällig sind)
vor dem Wirksamwerden der Kündigung), jederzeit ganz oder teilweise durch
dem Lieferanten mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen.
15.3 Jede Partei kann den Auftrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen
Partei, wenn diese andere Partei: a) zahlungsunfähig wird; b) sich auf eine
die Liquidation (außer zum Zwecke einer solventen Verschmelzung oder
Wiederaufbau); (c) einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt; (d) eine
Konkursverwalter, Verwalter oder Zwangsverwalter, der für alle oder einen Teil der
seines Vermögens; (e) seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder aufgelöst wird; (f) sich
oder zulässt, dass eine ähnliche Handlung aufgrund einer Schuld vorgenommen wird, oder (g)
einem Verfahren unterworfen werden, das einem der vorgenannten Verfahren in einem der folgenden Bereiche entspricht
andere Gerichtsbarkeit.
15.4 Kündigt eine Partei den Auftrag in Bezug auf die Lieferung einer oder mehrerer
(aber nicht alle) der Waren oder Dienstleistungen, bleibt der Auftrag bestehen in Bezug auf
jede verbleibende Lieferung von Waren, Liefergegenständen oder Dienstleistungen.
3
15.5 Die Beendigung des Auftrags lässt die Rechte der Parteien unberührt und
Rechtsbehelfe, die durch die Beendigung entstanden sind.
15.6 Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung des Auftrags überdauern
bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
16. FOLGEN DER BEENDIGUNG
16.1 Bei Beendigung der Bestellung, gleich aus welchem Grund, hat der Lieferant unverzüglich
alle Leistungen an Blue Heart Energy zu liefern, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zeitpunkt vollständig sind oder nicht,
und Rücksendung im branchenüblichen Format oder nach Wahl von Blue Heart Energy,
alle Blue Heart Energy Materialien zerstören, Blue Heart Energy Confidential
Informationen und alle Daten von Blue Heart Energy. Wenn der Lieferant dies nicht tut, dann
Blue Heart Energy kann das Betriebsgelände des Lieferanten betreten und in Besitz nehmen von
sie. Bis zu ihrer Rückgabe oder Lieferung ist der Lieferant verpflichtet
für ihre sichere Aufbewahrung verantwortlich und wird sie nicht für irgendwelche Zwecke verwenden.
Zwecke, die nicht mit dem Orden zusammenhängen.
17. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE
17.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, den Auftrag zu verletzen oder für eine Verzögerung bei
die Erfüllung oder Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche
Verspätung oder Ausfall auf ein Ereignis, Umstände oder eine Ursache zurückzuführen ist, die
Kontrolle, einschließlich behördlicher Vorschriften, Feuer, Überschwemmung oder
Katastrophe oder eines Arbeitskonflikts, der einen Dritten betrifft, für den ein Ersatz
Dritten nicht in zumutbarer Weise zur Verfügung steht und das Ereignis nicht hätte verhindert werden können
durch branchenübliche Wiederherstellungs- oder Geschäftsprozesse verhindert oder gemildert werden
Kontinuitätspläne ("Ereignis höherer Gewalt"). Wenn eine der Parteien Kenntnis erhält von
Umstände höherer Gewalt, die zu einer solchen Situation führen können
Verspätung oder Versäumnis ihrerseits die andere Partei zu benachrichtigen und die andere Partei zu informieren
Partei über den Zeitraum, der durch die Unterlassung oder Verzögerung voraussichtlich
weiter.
17.2 Verhindert, behindert oder verzögert ein Ereignis höherer Gewalt die Arbeit des Lieferanten
die Erfüllung seiner Verpflichtungen über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 30
Geschäftstagen kann Blue Heart Energy den Auftrag sofort kündigen, indem es
schriftliche Mitteilung an den Lieferanten. Der Lieferant wird alle angemessenen
sich bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt auf den
die Erfüllung seiner Verpflichtungen.
18. ALLGEMEINES
18.1 Zuweisung.
(a) Blue Heart Energy kann jederzeit und in vollem Umfang die
oder teilweise, abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben
oder in irgendeiner anderen Weise mit allen oder einzelnen seiner Rechte oder
Verpflichtungen aus dem Auftrag.
(b) Der Lieferant darf nicht novieren, abtreten, übertragen, verpfänden,
zu belasten, unterzuvergeben, eine Treuhandschaft über etwas zu erklären oder damit zu handeln
in sonstiger Weise mit allen oder einzelnen seiner Rechte oder Pflichten
im Rahmen des Auftrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Blue
Energie des Herzens.
18.2 Vergabe von Unteraufträgen. Wenn Blue Heart Energy einem Unterauftrag zustimmt, der
Klausel 18.1(b), entbindet eine solche Zustimmung den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen
und der Lieferant ist Blue Heart Energy gegenüber voll verantwortlich.
Energie für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer.
18.3 Bekanntmachungen. Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung, die erforderlich oder zulässig ist, um
Die im Rahmen des Auftrags erteilten Aufträge bedürfen der Schriftform und sind zuzustellen oder
an die in der Bestellung angegebene Adresse des Empfängers übermittelt oder
eine andere Adresse, die eine der Parteien der anderen von Zeit zu Zeit mitteilen kann
im Einklang mit dieser Klausel. Jede Mitteilung wird so behandelt, als sei sie
zugestellt: (a) bei Zustellung, wenn sie persönlich übergeben wird; b) um 9.00 Uhr am zweiten
Werktag nach der Einlieferung, wenn sie per vorausbezahlter First Class Post oder einer anderen
Werktag zugestellt werden; c) an dem Tag und zu der Uhrzeit, zu der der Kurierdienst
eine unterzeichnete Empfangsbestätigung, wenn die Zustellung durch einen kommerziellen Kurierdienst erfolgt, oder (d) bei
9.00 Uhr am nächsten Werktag nach der Übermittlung, wenn diese per E-Mail erfolgt. Die
Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder
andere Dokumente in einem Rechtsstreit.
18.4 Öffentlichkeitsarbeit. Der Lieferant verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt, ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von Blue Heart Energy, eine Pressemitteilung in Bezug auf
Blue Heart Energy oder eines der Unternehmen der Blue Heart Energy Gruppe oder die Verwendung für die
zu Zwecken der Werbung, Verkaufsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit oder anderweitig den Namen von
Blue Heart Energy oder einer seiner Abteilungen oder eines Teils des Blue Heart Energy-Konzerns
Heart Energy Group, oder irgendwelche Handelsmarken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken,
Symbole oder deren Abkürzungen, von Blue Heart Energy oder einer ihrer Tochtergesellschaften
Abteilungen der Blue-Heart-Energy-Gruppe oder eines ihrer Unternehmensteile.
18.5 Aufhebung. Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Auftrags ist oder wird
ungültig, rechtswidrig oder undurchführbar, so gilt sie als im Sinne der
das Mindestmaß, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Wenn eine solche
Änderung nicht möglich ist, wird die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung
als gestrichen gelten. Jede Änderung oder Streichung gemäß dieser Klausel darf nicht
die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen des Beschlusses nicht beeinträchtigen.
18.6 Rechte und Rechtsmittel. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die im Rahmen des Auftrags vorgesehen sind, sind
zusätzlich zu und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsmitteln.
18.7 Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß der Bestellung oder dem Gesetz ist nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine
spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Keine Unterlassung oder Verzögerung einer Partei bei der Ausübung einer
Ein Verzicht auf ein in der Verordnung oder im Gesetz vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel gilt als Verzicht
dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs, noch verhindert oder beschränkt es die
die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Keine einzelne oder teilweise
die Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs die weitere Ausübung verhindert oder einschränkt
dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
18.8 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Der Auftrag hat nicht zum Ziel, und soll auch nicht
eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Parteien zu begründen,
noch ein Arbeitsverhältnis begründen, noch eine der Parteien zum Erfüllungsgehilfen von
der anderen Partei zu irgendeinem Zweck. Keine der Parteien ist befugt, als Vertreter zu handeln
für die andere Partei oder um sie in irgendeiner Weise zu binden.
18.9 Dritte. Eine Person, die nicht Partei des Auftrags ist, hat keine
Rechte zur Durchsetzung ihrer Bestimmungen.
18.10 Änderung. Außer wie in diesen Bedingungen dargelegt, ist eine Änderung der Bestellung nicht zulässig,
einschließlich der Einführung zusätzlicher Bestimmungen und Bedingungen, sind
wirksam, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart und von Blue Heart Energy unterzeichnet.
18.11 Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Der Auftrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegt den folgenden Bestimmungen und ist entsprechend auszulegen
nach dem Recht der Niederlande. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden
dass das Gericht von Alkmaar in den Niederlanden ausschließlich zuständig ist
die Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit
den Auftrag oder seinen Gegenstand oder sein Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher
Streitigkeiten oder Forderungen).
Blaues Herz Energie B.V.
Handelskammer Nr. 66754607
Datum: 9. März 2021
Version 1.0